Unsere Satzung

Satzung des „VEREINS ZUR FÖRDERUNG DER STÄDTISCHEN REALSCHULE GEVELSBERG e.V.“

§1 Der Verein zur Förderung der Städt. Realschule Gevelsberg e.V. mit Sitz in Gevelsberg, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist beim Amtsgericht Hagen unter der Nummer VR 10441 in das Vereinsregister eingetragen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung und Unterstützung schulischer Maßnahmen.

§ 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Bei Auflösung des Vereins oder bei Aufhebung oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Schulträger zur ausschließlichen Verwendung zum Nutzen der Städtischen Realschule Gevelsberg.

§ 6 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 7 Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Nicht volljährige Personen bedürfen für die Mitgliedschaft der Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Tod des Mitglieds. Der Austritt muss dem Vorsitzenden drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich mitgeteilt werden.

§ 8 Organe des Vereins sind:

  • Hauptversammlung
  • Der Vorstand.

§ 9 Hauptversammlung

  1. Die Hauptversammlung des Vereins ist im Abstand von drei Jahren mit einer Frist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung vom Vorsitzenden schriftlich einzuberufen. Die Hauptversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  2. Die Hauptversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von drei Jahren und zwei Kassenprüfer jeweils für die Dauer von drei Jahren. Die Kassenprüfung hat jährlich in den ersten beiden Monaten des Folgejahres für das vergangene Jahr zu erfolgen. Die Kassenprüfer geben der Hauptversammlung Bericht über vorgenommene Kassenprüfungen, worauf die Hauptversammlung über Entlastung des Vorstandes entscheidet.

§ 10 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, einem Schriftführer und maximal drei Beisitzern. Der Leiter/die Leiterin der Städt. Realschule und der Vorsitzende/ die Vorsitzende der Schulpflegschaft der Städt. Realschule sind zu den Sitzungen des Vorstandes als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht einzuladen.
  2. Der Vorstand entscheidet über die Verwendung des Vereinsvermögens im Rahmen der Beschlüsse der Hauptversammlung. Die Geschäftsführung des Vereins obliegt dem Vorstand. In dringenden und nicht aufzuschiebenden Angelegenheiten kann der Vorstand Eilbeschlüsse herbeiführen, die nachträglich von der Hauptversammlung zu genehmigen sind.
  3. Der Vorstand oder ein Drittel der Vereinsmitglieder – mindestens jedoch 25 Mitglieder – können unter schriftlicher Angabe der Gründe die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangen.

§ 11 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.

§ 12 Der Vereinsbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der bis zum 20. Sept. jeden Jahres auf das Vereinskonto einbezahlt werden muss. Der Mindestbeitrag beträgt € 10,- (zehn). Die Hauptversammlung kann mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder einen anderen Mindestbeitrag festsetzen.

§ 13 Alle vom Verein angeschafften Werte gehen in das Eigentum des Schulträgers der Städt. Realschule über, unter der Maßgabe, dass sie ausschließlich der Städt. Realschule zur Verfügung stehen und ohne Einschränkung von der Schulleitung dieser Schule verwaltet werden.

§ 14 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 15 Diese Vereinssatzung tritt mit dem heutigen Taqe in Kraft.

Gevelsberg, im Juni 2006