Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) in NRW
Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) zählt im Land Nordrhein-Westfalen zu den Aufgaben der öffentlichen Schulen und wird an allen Schulformen in den Jahrgängen der Primarstufe und der Sekundarstufe I nach den Vorgaben eines sprachenneutralen Curriculums von landesbediensteten Lehrkräften erteilt.
Der HSU richtet sich an Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte, die mehrsprachig aufwachsen, d.h. eine oder mehrere Familiensprache/n neben der deutschen Sprache praktizieren.
Ziel dieses den Regelunterricht ergänzenden Bildungsangebots ist es, mündliche und
schriftliche Kompetenzen der Schüler*innen in deren Familiensprachen zu erhalten, zu erweitern sowie interkulturelle Kompetenzen auszubauen. In diesem Sinne trägt der HSU bei zur Förderung natürlicher Sprachenvielfalt und Wertschätzung lebensweltlicher Mehrsprachigkeit.
Im Schuljahr 2016/17 unterrichteten in NRW nach den Amtlichen Schuldaten 551 Lehrkräfte 50.070 Schüler*innen in 18 Sprachen: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Farsi, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurmanci, Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch.
Bei Interesse können Sie sich gerne ein Anmeldeformular im Sekretariat abholen.
Für weitere Fragen steht Herr Lalana gerne zur Verfügung.