Alle Schülerinnen und Schüler sammeln sich auf dem oberen Schulhof des Hauptgebäudes I. Das Gebäude wird mit dem ersten Gong geöffnet. Bei widrigen Witterungsverhältnissen ist das Gebäude ab 07:30 Uhr geöffnet und die Schüler können sich in die Pausenhalle und den Gang vor den Treppenhäusern begeben (Grenze: Glastüren im Treppenaufgang)
Schülerinnen und Schüler, die im Hauptgebäude II Unterricht haben, begeben sich mit dem ersten Gong zu Unterrichtsbeginn dort hin.
Schüler, deren Unterricht später beginnt, betreten das Schulgebäude, also HI - unmittelbar vor Beginn ihres Unterrichts.
Verhalten in den Unterrichtsräumen
Die Fünf Minuten-Pause dient dem Raumwechsel.
Nach der letzten Unterrichtsstunde werden – nach Regelung der Lehrkraft - die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen und der Unterrichtsraum aufgeräumt. (siehe Grundsätzliches)
Verhalten während der Hofpausen
Zu den großen Pausen - nach der 3. und 5. Stunde - begeben sich die Schülerinnen und Schüler möglichst schnell auf die Schulhöfe am Hauptgebäude I.Die Schultaschen können im Innengang abgestellt werden – Achtung: keine Wertsachen!
In den Hofpausen nach der 3. und 5. Unterrichtsstunde sollen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5/ 6/ 7 den unteren Pausenhof für Bewegung und Spiel nutzen. Den Schülern der Jahrgänge 8/ 9/ 10 steht der obere Schulhof zur Verfügung.
Bei schlechtem Wetter stehen ganzjährig Pausenhalle und Flur zur Verfügung, nicht die Treppenauf-/ abgänge (Grenze sind Glastüren im Treppenaufgang). SV-Schüler/innen unterstützen die Aufsicht führenden Lehrkräfte.
Für Tischtennis und andere Pausen-Beschäftigungen stehen Spielmöglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Ballspiele sind während der Pausen nur mit Softbällen erlaubt.
Das Cafeteria-Angebot ist eine freiwillige Leistung der Eltern. Alle Schülerinnen und Schüler bemühen sich deshalb um eine geordnete Abwicklung des Einkaufs. SV-Helfer unterstützen die Cafeteria-Damen. Die Getränke werden gegen Pfand abgegeben und auf den Schulhof mitgenommen. Das Leergut soll an die Cafeteria wieder zurückzugeben werden.
Die Außen- wie auch die Innentoiletten dürfen nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden.
Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist nicht gestattet. In diesem Fall besteht auch kein Versicherungsschutz mehr.